(1) Bei vorzeitigem Ende des Pachtvertrages ist die Gemeinschaftsjagd auf die Dauer der restlichen Jagdperiode im Wege der öffentlichen Versteigerung (§§ 28, 29) zu verpachten, soweit keine teilweise Verpachtung gemäß § 24 Abs. 2 erfolgt und nicht innerhalb von vier Monaten nach Erlöschen des Pachtverhältnisses bzw. nach Rechtskraft des Bescheides, mit dem das Pachtverhältnis aufgelöst wird, der von den Grundeigentümern bestätigte Beschluß der Jagdkommission, die Gemeinschaftsjagd im Wege des freien Übereinkommens zu verpachten (§ 30), der Jagdbehörde angezeigt wird. Für die Zeit bis zur Genehmigung der teilweisen Verpachtung, zum Zuschlag in der öffentlichen Versteigerung bzw. zwei Wochen nach Anzeige des Beschlusses der Verpachtung im Wege des freien Übereinkommens hat die Jagdkommission einen Jagdleiter zu bestellen.
(2) Bei vorzeitiger Auflösung des Pachtvertrages für einen Jagdeinschluß ist der Jagdeinschluß, wenn nicht über Aufforderung innerhalb angemessen zu bestimmender Frist ein anderes Vorpachtrecht gemäß § 17 wirksam wird, der betreffenden Gemeinschaftsjagd zuzuweisen.
Rückverweise
JG. · Jagdgesetz
§ 38
(1) Die Landesregierung hat bis zum 31. März jedes zweiten Jahres jeweils für die beiden folgenden Jagdjahre der Planungsperiode mit Verordnung für jeden Rotwildraum den jährlichen Mindestabschuss an Rotwild, aufgegliedert nach Geschlechtern und Altersklassen, sowie die Aufteilung dieser Abschüsse a…
§ 48
…Hegegemeinschaft und den Jagdnutzungsberechtigten der benachbarten Jagdgebiete bekannt zu geben. (2) Die Landesregierung kann, soweit dies über einschlägige Festlegungen im Abschussplan nach § 38 Abs. 1 oder 4 hinaus erforderlich ist, durch Verordnung Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von ansteckenden Tierkrankheiten bzw. zur Erhaltung eines gesunden Wildbestandes im Sinne…
§ 57
…jener Teil des festgesetzten Mindestabschusses, der dem einbezogenen Teil der anrechenbaren Fläche des Jagdgebietes entspricht, zugrunde zu legen. Abschüsse aufgrund einer Verpflichtung nach §§ 38 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 4 dritter Satz und 48 Abs. 2 und 3 sind nicht zu berücksichtigen. (3) Auch die Kosten der…
§ 61
…nach den §§ 25 Abs. 3, 46 Abs. 1 und 66; b) die Mitwirkung bei der Ermittlung der für die Abschussplanung maßgeblichen Verhältnisse (§ 38 Abs. 3); c) die Veranstaltung der jährlichen Hegeschau (§ 50); d) die Ausübung des Vorschlagsrechts nach § 52 Abs. 2; e) die Beistellung von Jagdsachverständigen…