Auf das Dienstverhältnis der Vertragsbediensteten findet, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, dass während eines Präsenzdienstes nach § 36 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 2001 kein Anspruch auf Bezüge besteht.
§ 134 I-VBG · I-VBG · Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz
§ 134 § 134
…nach § 32 des Wehrgesetzes 1990 bzw. nach § 23 des Wehrgesetzes 2001 , b) Teilnahme an der Eignungsausbildung nach § 2 b des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2003 geltenden Fassung, c) Verwendung im Unterrichtspraktikum im Sinne des Unterrichtspraktikumsgesetzes, d) Tätigkeit als Lehrbeauftragter im…
§ 111 § 111
…keine zweckdienliche und bedeutsame Berufserfahrung darstellen. (3) Verweise im 12. Abschnitt des MDG auf Bestimmungen des MDG , die nach den Sonderbestimmungen des 9. Abschnitts des I-VBG nicht anzuwenden sind, gelten als Verweise auf die entsprechenden Bestimmungen des I-VBG . (4) Das Entlohnungsschema ML umfasst die Entlohnungsgruppen ml1, ml2, ml3, ml4 und…
§ 77 § 77
…Sinn des § 6 BMSVG sind das Monatsentgelt nach § 35 Abs. 1 und die Sonderzahlungen nach § 35 Abs. 2 zugrunde zu legen, b) die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse erfolgt abweichend vom § 9 BMSVG durch den Gemeinderat unter Mitwirkung des zuständigen Organes der…
§ 120 § 120
…pflegende Angehörige obliegt a) der Gleichbehandlungskommission der Stadt Innsbruck 1. die Beratung des Gemeinderates in Fragen im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsverbot nach § 92 , 2. die Erstellung von Gutachten darüber, ob eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 92 vorliegt, 3. die Begutachtung von Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen, die…
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