§ 9 § 9Externer Meldekanal, externe Meldestelle — HSchG
(1) Der Landesvolksanwalt oder die Landesvolksanwältin hat einen externen Meldekanal einzurichten, über den Meldungen von Verstößen gegen die vom Geltungsbereich dieses Gesetzes nach § 1 erfassten Vorschriften, soweit sie in der Gesetzgebung Landessache sind, abgegeben werden können.
(2) Der Landesvolksanwalt oder die Landesvolksanwältin ist externe Meldestelle. Er oder sie kann sich bei der Besorgung der Aufgaben der externen Meldestelle (§§ 12 bis 15) Bediensteter seines oder ihres Büros bedienen; die Bediensteten, denen diese Aufgabe zugewiesen wird, sind besonders zu schulen.
(3) Der Landesvolksanwalt oder die Landesvolksanwältin ist bei der Besorgung der Aufgaben nach diesem Gesetz unabhängig.
§ 9 HSchG · HSchG · HinweisgeberInnenschutzgesetz
§ 9 Dokumentation, Aufzeichnung und Aufbewahrung von Hinweisen
(1) Interne und externe Stellen haben alle eingehenden Hinweise zu dokumentieren. Der Eingang schriftlicher Hinweise ist unverzüglich, spätestens jedoch nach sieben Kalendertagen schriftlich an die von der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber genannte Postanschrift, E Mail- oder sonstige elektronis…
§ 3 Sachlicher Geltungsbereich
…und Terrorismusfinanzierung, 3. Produktsicherheit und -konformität, 4. Verkehrssicherheit, 5. Umweltschutz, 6. Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, 7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, 8. öffentliche Gesundheit, 9. Verbraucherschutz, 10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, 11. Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ …
§ 17 Verfahren für externe Hinweise und Folgemaßnahmen
…sowohl schriftlich als auch mündlich gegeben werden können. Mündliche Hinweise müssen telefonisch oder mit einem anderen Mittel der mündlichen Kommunikation gegeben werden können. § 9 ist anzuwenden. Auf Ersuchen einer Hinweisgeberin oder eines Hinweisgebers, dem spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zu entsprechen ist, hat eine Zusammenkunft zur Besprechung des…
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