Für die Überstellung eines Vertragsbediensteten in eine andere Entlohnungsgruppe sind die Bestimmungen des § 17 GBGO sinngemäß anzuwenden. Hiebei entsprechen die Entlohnungsgruppen 1 bis 7 sowie mt1, mt2, s1 und s2 den Verwendungsgruppen I bis VII sowie MT1, MT2, S1 und S2.
§ 7 GVBG · GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 7 § 7
…Zulagen der Vertragsbediensteten an Gemeindekrankenanstalten gemäß § 21 der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 , Ausgleichszulage im Falle einer Überstellung in eine andere Entlohnungsgruppe ( § 13 ), Verwendungszulage, Höchststufenzulage, Kinderzulage und Teuerungszulagen). (3) Außer dem Monatsbezug gebührt dem Vertragsbediensteten für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von 50 v.H. des Monatsbezuges…
§ 18a § 18a
…die Entlohnungsgruppe, die er durch eine Höherreihung gemäß Abs. 1 lit.b erlangt hat, wegen Erfüllung der Aufnahmebedingungen auch durch eine Überstellung gemäß § 13 hätte erreichen können, so ist grundsätzlich eine weitere Höherreihung gemäß Abs. 1 lit.b möglich. § 16 Abs. 4 GBGO gilt sinngemäß. (4…
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