GSG.
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK Anspruch auf Einräumung eines Bringungsrechtes § 1
§ 3 Enteignung von Baustoffen § 3*)
Die Eigentümer (Fruchtnießer, Pächter) der Liegenschaften, auf denen ein Güter- oder Seilweg errichtet wird, sowie der hieran angrenzenden Liegenschaften haben die ihrer Verfügung unterliegenden und zur Führung ihrer Wirtschaft entbehrlichen, auf diesen Liegenschaften vorhandenen oder leicht gewinnbaren Baustoffe - namentlich Steine, Schotter, Erde und Holz - in dem zur Erbauung und Erhaltung des Güter- oder Seilweges notwendigen Ausmaß dem Berechtigten gegen eine angemessene Entschädigung zu überlassen, wenn eine anderweitige Beschaffung dieser Baustoffe unverhältnismäßige Kosten erforderte. Über Bestand und Ausmaß dieser Verpflichtung sowie über die Höhe der zu leistenden Entschädigung entscheidet die Behörde.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013
§ 3 GSG · GSG · Gewebesicherheitsgesetz
§ 3 Gewinnung
…mit der Gewinnung oder der Testung befasste Personal muss durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen rechtzeitig und regelmäßig auf den neuesten Stand der Wissenschaften und Technik gebracht werden. (3) Als Entnahmeeinrichtung gemäß Abs. 1 gelten auch Organisationsformen, bei denen die Gewinnung von Zellen und Geweben teilweise oder ausschließlich durch mobile Entnahmeteams außerhalb der…
§ 1 Geltungsbereich
…von Medizinprodukten verwendet werden. (2) Bei der Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben ist der Stand der Wissenschaften und Technik einzuhalten. (3) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für 1. Zellen und Gewebe, die innerhalb ein und desselben medizinischen Eingriffs als autologes Transplantat verwendet werden, 2. Blut und Blutbestandteile…
§ 7 Verordnungsermächtigung hinsichtlich der Gewinnung
…von Zellen und Geweben einschließlich welche Befunde zeitlich begrenzt oder dauernd die gesundheitliche Eignung als Spender ausschließen, sowie dieser Kriterien im Falle einer autologen Verwendung, 3. welche Informationen in welcher Form dem Lebendspender vor der Spende zu geben sind und welche relevanten anomalen Befunde mitzuteilen sind, 4. in welcher Form die…
§ 35 Verwaltungsstrafbestimmungen
…menschlicher Zellen und Gewebe entgegen § 1 Abs. 2 den Stand der Wissenschaften und Technik nicht einhält, 2. die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 oder 4 bis Abs. 8 für Entnahmeeinrichtungen nicht einhält bzw. gewährleistet, 3. die Entnahme von Zellen oder Geweben beim Lebendspender entgegen…
§ 16 GSG. · GSG. · Güter- und Seilwegegesetz
§ 16
…anderes bestimmt ist, die Landesregierung. (2) Vor Fällung einer Entscheidung nach diesem Gesetze ist der Versuch zur Herbeiführung einer Einigung der Parteien zu unternehmen. (3) Erweist sich ein Antrag auf Einräumung eines Bringungsrechtes schon von vorneherein als unzulässig, so ist er ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen; andernfalls hat die Behörde…
§ 4 Voraussetzung für die Einräumung § 4*)
…1) Die Einräumung eines Bringungsrechtes ( § 2 ) sowie die Enteignung von Baustoffen ( § 3 ) ist unzulässig, soweit öffentliche Rücksichten entgegenstehen. Wenn hiedurch ein Grundstück in Anspruch genommen werden soll, das Zwecken der Militärverwaltung, der Eisenbahn, des Luftverkehrs, der dem…
§ 11 Güter- und Seilwege § 11*)
…berührt oder für ihn öffentliche Mittel beansprucht werden - ist eine besondere Bewilligung der Behörde erforderlich. Bei Erteilung dieser Bewilligung sind die Bestimmungen der §§ 3 und 4 dieses Gesetzes anzuwenden. Der diesbezügliche Bescheid hat insbesondere Bestimmungen über Betrieb, Erhaltung und Beaufsichtigung des Güter- oder Seilweges sowie bei gemeinschaftlichen Güter- oder…
Rückverweise