(1) Soweit zur nachhaltigen Besserung oder Festigung der durch einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit beeinträchtigten Gesundheit, Dienstfähigkeit oder Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen,
a) die Unterbringung in Genesungs- und Erholungsheimen,
b) ein Aufenthalt in Heilstätten, Kurbädern, Kurorten oder anderen Erholungsstätten,
c) mit den in den lit. a und b genannten Aufenthalten verbundene Reisen oder
d) medizinische Hauskrankenpflege durch hiefür fachlich ausgebildete Personen
notwendig sind, ist hiefür Kostenersatz zu leisten.
(2) Der Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe ist bis zu einer Dauer von vier Monaten zu gewähren, wenn deren Einstellung im Falle einer durch die Folgen eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit bedingten Arbeitsunfähigkeit des Anspruchsberechtigten notwendig ist.
(3) Das Verhältnis der Höhe des nach den Abs. 1 und 2 zu leistenden Kostenersatzes zur Höhe der dem Anspruchsberechtigten tatsächlich erwachsenen Kosten ist durch Verordnung des Gemeinderates festzusetzen. § 8 Abs. 3 zweiter Satz und 4 gelten sinngemäß.
GKUFG 1998 · Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 43 § 43
…§ 43 Sonderleistungen (1) Soweit zur nachhaltigen Besserung oder Festigung der durch einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit beeinträchtigten Gesundheit, Dienstfähigkeit oder Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse…
§ 29 § 29
…30 Monaten nach dem Beginn der Krankenbehandlung bei der Verwaltungskommission geltend zu machen. (2) Ansprüche auf Leistungen nach § 42 und nach § 43 Abs. 1 lit. a bis c sind bei sonstigem Verlust spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Aufenthaltes in der Krankenanstalt bzw…
§ 57 § 57
…Satz festzustellen, ob die vom Anspruchsberechtigten in Aussicht genommene Krankenbehandlung oder Sonderleistung im Sinne des § 41 Abs. 2 bzw. des § 43 als notwendig anzusehen ist; c) über den Umfang von Ansprüchen zu entscheiden. (4) Der Verwaltungskommission gehören als Mitglieder an: a) vier vom Stadtsenat auf Vorschlag…
§ 75 § 75
…nach den §§ 8, 12 Abs. 1, 17, 19 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 68, § 43 Abs. 3 in Verbindung mit § 69 und nach § 68 Abs. 5 sowie zur Entscheidung in den Angelegenheiten nach den…
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