(1) Den nach § 21 Abs. 1 und 3 Anspruchsberechtigten stehen folgende Leistungen zu:
a) Ersatz der Kosten der Heilbehandlung (§ 40),
b) Versehrtenrente (§ 44),
c) Zusatzrente für Schwerversehrte (§ 46),
d) Kinderzuschuss (§ 47),
e) Versehrtengeld (§ 49),
f) Ersatz der Kosten von notwendigen Fahrten zu einer nach § 27 angeordneten ärztlichen Untersuchung; § 10 Abs. 5 gilt sinngemäß.
(2) Den nach § 21 Abs. 2 und 4 Anspruchsberechtigten stehen folgende Leistungen zu:
a) Bestattungskostenbeitrag (§ 50),
b) Witwen-(Witwer )Rente (§ 51),
c) Rente der früheren Ehefrau oder früheren eingetragenen Partnerin (des früheren Ehemannes oder früheren eingetragenen Partners) (§ 52),
d) Waisenrente (§ 53),
e) Eltern- und Geschwisterrente (§ 54),
f) Witwen-(Witwer
(3) In Fällen besonderer Härte sind außerordentliche Unterstützungen zu gewähren. Bei der Beurteilung, ob ein solcher Fall vorliegt, sind die Dringlichkeit des Aufwandes und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Anspruchsberechtigten angemessen zu berücksichtigen.
GKUFG 1998 · Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 39 § 39
…B. Bestimmungen über die einzelnen Leistungen § 39 Arten der Leistungen (1) Den nach § 21 Abs. 1 und 3 Anspruchsberechtigten stehen folgende Leistungen zu: a) Ersatz der Kosten der Heilbehandlung…
§ 69 § 69
…genannten Personen haben ihre Hinterbliebenen gegenüber dem Gemeindeverband für die Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten (§ 70) Anspruch auf die im § 39 Abs. 2 angeführten Leistungen. (3) Auf die Ansprüche nach den Abs. 1 und 2 finden die Bestimmungen der §§ 22 bis…
§ 21 § 21
…2) Im Falle des Todes einer im Abs. 1 genannten Person haben ihre Hinterbliebenen gegenüber der Stadtgemeinde Innsbruck Anspruch auf die im § 39 Abs. 2 angeführten Leistungen. (3) Ein Anspruch nach Abs. 1 besteht auch für den Bürgermeister der Stadtgemeinde Innsbruck, seine Stellvertreter, die übrigen Mitglieder…
§ 40 § 40
…§ 40 Heilbehandlung (1) Die Heilbehandlung (§ 39 Abs. 1 lit. a) dient der Beseitigung der durch einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit hervorgerufenen Körperbeschädigung oder Gesundheitsstörung sowie der Wiedergewinnung der vollen…
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