Gem-VBG
Gliederung
4. Abschnitt Dienstliche Aus- und Fortbildung
§ 12b Ersatz der Grundausbildung
Rückverweise
(1) Die Grundausbildung wird ersetzt:
1. durch die erfolgreiche Absolvierung einer dienstlichen Ausbildung des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde,
a) die für eine vergleichbare Verwendung im Verwaltungsdienst vorgesehen ist oder war und
b) bei der die Gegenstände „Österreichisches Verfassungsrecht (einschließlich des Rechts der Europäischen Union)“ und „Verwaltungsverfahrensrecht“ oder „Abgabenverfahrensrecht“ in einer Lehrveranstaltung unterrichtet worden sind und Gegenstand einer Prüfung waren;
2.durch die erfolgreiche Absolvierung der Rechtsanwaltsprüfung gemäß Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, der Notariatsprüfung gemäß Notariatsprüfungsgesetz oder der Richteramtsprüfung gemäß Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz;
3.durch Erfüllung der Einreihungserfordernisse gemäß den §§ 1 Abs 2, 2 Abs 3 oder 3 Abs 5 der Anlage für die entsprechende Verwendung.
(1a) Vertragsbedienstete, auf die Abs 1 Z 1 oder 2 Anwendung findet, haben die Ausbildungsfächer „Dienst- und Besoldungsrecht (einschließlich Gleichbehandlungsrecht) der Salzburger Gemeindevertragsbediensteten“ und „Gemeinderecht“ gemäß § 12c Abs 3 erfolgreich zu absolvieren.
(2) Bei Vertragsbediensteten, die als Verwalterinnen und Verwalter eines Seniorenwohnheimes tätig sind und das Zertifikat für Heimleiterinnen und Heimleiter der Europäischen Vereinigung der Leiter und Träger von Einrichtungen der Langzeitpflege (E.D.E) vorweisen können, wird die Grundausbildung weiters durch die erfolgreich Absolvierung des Moduls „Dienst- und Besoldungsrecht“ (§ 12c Abs 3 Z 1 iVm Abs 7 Z 2) ersetzt.
§ 12b Gem-VBG · Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 12b Ersatz der Grundausbildung
…§ 12b (1) Die Grundausbildung wird ersetzt: 1. durch die erfolgreiche Absolvierung einer dienstlichen Ausbildung des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde, a) die für eine vergleichbare…
§ 10 Dienstvertrag
…Dienstverhältnis; 9. die zu absolvierende Grundausbildung nach § 12c samt allfälliger Frist gemäß § 12d Abs 3 letzter Satz bzw die ersatzweise Anwendung des § 12b.…
§ 80 Beförderungen im Entlohnungsschema VD
…erforderliche Planstelle bekleidet; b) das einschlägige Basismodul der Grundausbildung gemäß § 12c Abs 3 iVm Abs 11 absolviert hat oder ersatzweise die Kriterien des § 12b erfüllt. (2) Ist bei einer Beförderung in eine höhere Dienstklasse nach den Tabellen gemäß § 81 das Monatsentgelt in der neuen Erfahrungsstufe niedriger als…