Vertragsbediensteten, denen ohne unmittelbaren Zusammenhang mit den dienstlichen Aufgaben, die ihnen nach diesem Gesetz obliegen, weitere Tätigkeiten für die Gemeinde aus einem anderen Aufgabenbereich übertragen werden, kann dafür eine Nebentätigkeitsvergütung gewährt werden. Bei der Bemessung dieser Vergütung ist auf die Art und das Ausmaß der Nebentätigkeit Rücksicht zu nehmen.
Rückverweise
Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 126 Eigener Wirkungsbereich, aufsichtsbehördliche Genehmigung;Rückwirkung von Verordnungen
…zu regeln. Die Richtlinien bedürfen der Genehmigung der Landesregierung. Sollen im Einzelfall Zulagen oder Nebengebühren von den Richtlinien abweichend oder soll eine Vergütung gemäß § 105a gewährt werden, bedarf eine derartige Maßnahme der vorherigen Genehmigung der Landesregierung. (4) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die beabsichtigte Maßnahme oder Richtlinie 1. gesetzwidrig…
§ 90 Arten der Nebengebühren, Pauschalierung
… 102), 12. der Fahrtkostenzuschuss (§ 103), 13. die Jubiläumszuwendung (§ 104), 14. die Reisegebühren (§ 105), 15. die Nebentätigkeitsvergütung (§ 105a). Anspruch auf eine Nebengebühr kann immer nur für Zeiträume bestehen, für die auch ein Anspruch auf das Monatsentgelt besteht. (2) Die unter Abs 1…