Ende der Funktionsdauer der Ausschüsse
§ 26
(1) Die Funktion der Ausschüsse endet mit Ablauf der Zeit, für die sie gewählt wurden. Bei Bildung eines Personalvertretungsausschusses gemäß § 7 Abs 3 endet dessen Funktion mit der Bildung des neuen Personalvertretungsausschusses.
(2) Vor Ablauf der im Abs 1 bezeichneten Zeit endet die Funktion eines Ausschusses, wenn
a) die Zahl seiner Mitglieder unter die Hälfte der festgesetzten Zahl sinkt;
b) der Ausschuß bei Anwesenheit von mindestens drei Viertel seiner Mitglieder mit mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen seine Auflösung beschließt;
c) die Bedienstetenversammlung die Enthebung des Personalvertretungsausschusses (§ 6 Abs 2 lit b) oder die Dienststellenversammlung die Enthebung des Dienststellenausschusses beschließt (§ 11 Abs 2 lit b);
d) die Dienststelle, für die der Dienststellenausschuß gewählt ist, aufgelöst wird.
(3) Die Ausschüsse führen nach Ablauf der gesetzlichen Funktionsperiode und in den Fällen des Abs 2 lit a bis c die Geschäfte bis zum Zusammentreten des jeweiligen neuen Ausschusses weiter.
Rückverweise
Gem-PVG · Gemeinde-Personalvertretungsgesetz
§ 26
…Ende der Funktionsdauer der Ausschüsse § 26 (1) Die Funktion der Ausschüsse endet mit Ablauf der Zeit, für die sie gewählt wurden. Bei Bildung eines Personalvertretungsausschusses gemäß § 7 Abs 3 endet…
§ 18
…rechtzeitig auszuschreiben und durchzuführen, daß die neugewählten Ausschüsse ihre Tätigkeit unmittelbar nach Ablauf der Funktionsperiode der bisherigen Ausschüsse aufnehmen können. In den Fällen des § 26 Abs 2 lit a bis c sind Neuwahlen innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Funktion des bisherigen Ausschusses auszuschreiben. Eine solche Neuwahl hat für…
§ 14
…dessen Verhinderung vom Zweitgereihten am Wahlvorschlag vertreten, wenn im Wahlvorschlag nicht anderes festgelegt ist. (3) Endet die Tätigkeit eines Ausschusses aus den Gründen des § 26 Abs 2 lit a bis c vorzeitig, findet die Neuwahl des betreffenden Ausschusses nur auf die restliche Funktionsperiode der anderen Ausschüsse statt. (4) Die Durchführung…