Jede freie, zur Besetzung gelangende Stelle eines Beamten ist jedenfalls an der Amtstafel der betreffenden Gemeinde öffentlich auszuschreiben, soweit die Stelle nicht durch die Ernennung eines Bediensteten der Gemeinde besetzt werden soll. Ist mit der zur Besetzung gelangenden Stelle eine Funktion verbunden, so ist in der Ausschreibung darauf Bedacht zu nehmen.
Rückverweise
GBG 2022 · Gemeindebeamtengesetz 2022
§ 93 § 93
…2.625,8 2 2.220,2 2.720,8 3.440,4 3 2.258,9 2.761,9 3.554,5 4 2.297,7 2.866,5 3.667,6 5 2.336,3 2.980,5 3.781,9 6 2.375,2 3.095,3 3.895,6 7 2.416,9 3.210,2 4.009,8 8 2.459,9 3.326,0 4.123,8 9 2.503,1 3.440,4 4.236,9 10 2.546,9 11 2.590,7 12 2.637,3 (2) Dem Beamten des örtlichen Sicherheitswachdienstes gebührt, a) solange er im Exekutivdienst…