(1) Die dienstliche Aus- und Fortbildung soll den Gemeindeangestellten die für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, sie erweitern und vertiefen.
(2) Bei der Zulassung zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere auch solchen, die der Vorbereitung auf die Wahrnehmung einer Führungsfunktion dienen, ist auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern Bedacht zu nehmen. Dabei sind auch Bedienstete zu berücksichtigen, die sich in einer Familienhospizkarenz nach § 38, einer Pflegekarenz nach § 38a, einer Frühkarenz nach § 39, einer Karenz nach den §§ 40 bis 43 oder vergleichbaren Vorschriften oder einer Bildungskarenz nach § 49 befinden.
(3) Soweit eine dienstliche Fortbildung verpflichtend ist, gilt eine Teilnahme an der Fortbildung jedenfalls als Arbeitszeit und dürfen vom Gemeindeangestellten keine Beiträge zu den Kosten eingehoben werden.
*) Fassung LGBl.Nr. 32/2012, 51/2015, 37/2023
Rückverweise
GAG 2005 · Gemeindeangestelltengesetz 2005
§ 5 § 5*)Allgemeine Anstellungserfordernisse
…die vorgesehene Verwendung notwendigen Ausmaß voraus. (2) Zur Beurteilung der persönlichen Eignung nach Abs. 1 erster Satz ist eine Strafregisterauskunft nach § 9 des Strafregistergesetzes 1968 einzuholen; bei einer in Aussicht genommenen Verwendung im Bereich der Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich eine Strafregisterauskunft…
§ 40 § 40*)Elternkarenz
…laufende Informationen zu ermöglichen, die Verbindung zum Beruf aufrecht zu erhalten und so, als wenn er nicht in Karenz wäre, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (§ 9) teilzunehmen. (6) Nach der Rückkehr aus der Karenz ist dem Gemeindeangestellten wieder die frühere oder eine gleichrangige Stelle anzubieten. *) Fassung LGBl.Nr. 37/2024…
§ 96a § 96a*)Übertragung diensthoheitlicher Befugnisse
…unterliegen dabei dem Aufsichts- und Weisungsrecht der Gemeinde. (2) Die Ermächtigung zur Übertragung diensthoheitlicher Befugnisse umfasst folgende Angelegenheiten: a) Dienstliche Aus- und Weiterbildung (§ 9); b) Festsetzung der Arbeitszeit (§ 20), ausgenommen die Erlassung von Verordnungen; c) Dienstreiseaufträge und Ersatz der Reisegebühren (§ 28 Abs. 2 und § 67); d…