LandesrechtVorarlbergLandesesetzeGemeindeangestelltengesetz 2005I. Hauptstück Dienstverhältnis der Gemeindeangestellten7. Abschnitt*) Ende des Dienstverhältnisses§ 76

§ 76§ 76*) Entlassung aus dem Dienstverhältnis, Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung

In Kraft seit 01. Juli 2024
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