*) Fassung LGBl.Nr. 37/2024
(1) Das Dienstverhältnis des Gemeindeangestellten endet durch
a) Austritt;
b)Entlassung sowie Auflösung aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung (§ 76);
c) Zeitablauf;
d) Kündigung;
e) einvernehmliche Auflösung;
f) Tod.
(2) Dem Gemeindeangestellten ist auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seiner Dienstleistung auszustellen.
*) Fassung LGBl.Nr. 37/2024
§ 74 GAG 2005 · GAG 2005 · Gemeindeangestelltengesetz 2005
§ 74
…Fassung LGBl.Nr. 37/2024 § 74 *) Endigungsgründe (1) Das Dienstverhältnis des Gemeindeangestellten endet durch a) Austritt; b) Entlassung sowie Auflösung aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung ( § 76 ); c) Zeitablauf; d) Kündigung; e…
§ 78 § 78*) Auflösung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf
…1) Das auf bestimmte Zeit begründete Dienstverhältnis des Gemeindeangestellten endet, wenn es nicht schon aus einem anderen in § 74 angeführten Grund aufgelöst worden ist, mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde. (2) Im Falle der Auflösung des Dienstverhältnisses nach Abs…
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