§ 2 Ansprüche bei Präsenzdienst
In Kraft seit 01. Januar 2012
Up-to-date
§ 2 Ansprüche bei Präsenzdienst — G-VBG 2012
Auf das Dienstverhältnis der Vertragsbediensteten findet, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 sinngemäß Anwendung. Während eines Präsenzdienstes nach § 36 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 2001 besteht kein Anspruch auf Bezüge.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden