Parteien im Zusammenlegungsverfahren sind die Eigentümer der Grundstücke, die der Zusammenlegung unterzogen werden (§ 2 Abs. 2 lit.a), sowie die Zusammenlegungsgemeinschaft.
Rückverweise
FlVG. · Flurverfassungsgesetz
§ 87 Parteistellung§ 87*)
…Den an einem Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs-, Teilungs- oder Regulierungsverfahren Beteiligten, welche nicht gemäß §§ 7, 18 Abs. 4, 37 Abs. 2, 39 Abs. 2 und 42 Abs. 1 Partei sind, kommt Parteistellung nur insoweit zu, als ihnen nach diesem Gesetz…
§ 16d Umweltverträglichkeitsprüfung, Beteiligung im Verwaltungsverfahren§ 16d
…Ort und die Zeit der allfälligen mündlichen Verhandlung; g) Angaben über die Art möglicher Entscheidungen. (3) Parteistellung im Verfahren haben die Parteien nach § 7 und § 18 Abs. 4 sowie die Standortgemeinde. (4) Der Naturschutzanwalt hat im Verfahren die Rechte nach § 16b Abs. 3…
§ 16b Umweltverträglichkeitsprüfung, Feststellung der UVP-Pflicht§ 16b
…erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden oder verhindert werden sollen, Bezug zu nehmen. (3) Im Verfahren nach Abs. 2 haben die Parteien nach § 7 Parteistellung; der Naturschutzanwalt ist am Verfahren zu beteiligen und hat das Recht auf Akteneinsicht im Umfang des § 17 AVG, auf Teilnahme an der…
§ 83 B. Im Zuge eines Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs-,Teilungs- oder Regulierungsverfahrens§ 83*)
…an den in das Verfahren einbezogenen Grundstücken, und zwar auch dann, wenn Personen daran beteiligt sind, die im Verfahren nicht Parteistellung im Sinne des § 7, des § 37 Abs. 2, des § 39 Abs. 2 und des § 42 Abs. 1 genießen, ferner auf Streitigkeiten über die Gegenleistungen für die…