§ 16 Verordnungen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
In Kraft seit 01. Juli 2000
Up-to-date
§ 16 Verordnungen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente — BSG
Die Landesregierung hat in Durchführung des 1. Abschnittes durch Verordnung die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente näher zu regeln, wobei die Art der Tätigkeiten und die Größe der Dienststelle zu berücksichtigen sind.
§ 2 BSVO · BSVO · Salzburger Bedienstetenschutzverordnung 2021
§ 2 Geltung der Verordnung Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
…des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) samt deren Anlage gilt nach folgenden Maßgaben als Verordnung zu § 16 BSG: 1. § 2a DOK-VO findet auf Arbeitsstätten Anwendung, in denen nicht mehr als 15 Bedienstete beschäftigt werden. 2. § 5 ist…
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