Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) samt deren Anlage gilt nach folgenden Maßgaben als Verordnung zu § 16 BSG:
1. § 2a DOK-VO findet auf Arbeitsstätten Anwendung, in denen nicht mehr als 15 Bedienstete beschäftigt werden.
2. § 5 ist nicht anzuwenden.
Rückverweise
BSVO · Salzburger Bedienstetenschutzverordnung 2021
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsanpassungen
…1) Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten, sonstige Betriebsräume und Baustellen im Sinn von § 2 des Bediensteten-Schutzgesetzes (BSG). (2) An die Stelle der in der linken Spalte der folgenden Tabelle verwendeten Begriffe in den verwiesenen Bestimmungen treten die…
§ 18 Geltung der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche
…Angelegenheiten und des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) enthaltenen Bestimmungen gelten mit Ausnahme der §§ 2, 7a, 9 und 11 auch im Anwendungsbereich dieser Verordnung.…