§ 13 § 13 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2019
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BSchG
Gliederung
4. Abschnitt Schlussbestimmungen § 10*) Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 13 § 13 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Klärschlammgesetz, LGBl.Nr. 41/1985, in der Fassung LGBl.Nr. 57/1997, Nr. 58/2001 und Nr. 44/2013, außer Kraft.
(3) Ab Kundmachung dieses Gesetzes kann eine Verordnung nach § 7 erlassen werden; sie darf frühestens am 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
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