Die Verwaltungskommission hat sich bei der Besorgung ihrer Aufgaben der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für die Angelegenheiten der Kranken- und Unfallfürsorge der Landesbeamten zuständigen Organisationseinheit zu bedienen (Geschäftsstelle).
BLKUFG 1998 · Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 70 § 70
…§ 70 Geschäftsstelle Die Verwaltungskommission hat sich bei der Besorgung ihrer Aufgaben der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für die Angelegenheiten der Kranken- und…
§ 5 § 5
…monatliche Zuwendungen in der Höhe der von den Anspruchsberechtigten zu entrichtenden Beiträge, jedoch abzüglich der Kosten für den Personal- und Sachaufwand der Geschäftsstelle (§ 70), zuzuführen. Diese Zuwendungen sind, sofern sie auf Grund besonders erhöhter Ausgaben mit den entrichteten Beiträgen der Anspruchsberechtigten zur Deckung der Ansprüche nach § 1…
§ 62 § 62
…bei der nächsten Sitzung der Verwaltungskommission mitzuteilen und in die Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Der Vorsitzende kann sich dabei auch der Geschäftsstelle (§ 70) bedienen.…
§ 22 § 22
…Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetzes 2005 tritt das Väter-Karenzgesetz. b) An die Stelle der im § 1 Abs. 3 angeführten Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes 1998 treten die §§ 15 Abs. 3, 4 und 8 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes bzw. die §§ 15 Abs. 3, 4…
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