(1) Soweit zur nachhaltigen Besserung oder Festigung der durch einen Dienstunfall oder durch eine Berufskrankheit beeinträchtigten Gesundheit, Dienstfähigkeit oder Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen,
a) die Unterbringung in Genesungs- und Erholungsheimen,
b) ein Aufenthalt in Heilstätten, Kurbädern, Kurorten oder anderen Erholungsstätten,
c) mit den in den lit. a und b genannten Aufenthalten verbundene Reisen oder
d) medizinische Hauskrankenpflege durch fachlich ausgebildetes Personal
notwendig sind, ist hiefür Kostenersatz zu leisten.
(2) Der Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe ist bis zu einer Dauer von vier Monaten zu gewähren, wenn deren Einstellung im Falle einer durch die Folgen eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit bedingten Arbeitsunfähigkeit des Anspruchsberechtigten notwendig ist.
(3) Die Verwaltungskommission hat durch Verordnung das Verhältnis der Höhe des nach den Abs. 1 und 2 zu leistenden Kostenersatzes zur Höhe der dem Anspruchsberechtigten tatsächlich erwachsenen Kosten festzusetzen, sofern das Ausmaß der Leistung nicht bereits in diesem Gesetz bestimmt ist. § 9 Abs. 3 zweiter Satz, Abs. 4 und 5 gilt sinngemäß.
BLKUFG 1998 · Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 32 § 32
…30 Monaten nach dem Beginn der Krankenbehandlung bei der Verwaltungskommission geltend zu machen. (2) Ansprüche auf Leistungen nach § 45 und nach § 46 Abs. 1 lit. a bis c sind bei sonstigem Verlust spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Aufenthaltes in der Krankenanstalt bzw…
§ 71 § 71
…Verwaltungskommission hat hinsichtlich der Unfallfürsorge neben den ihr im § 60 in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 2, 30, 38, 46 Abs. 3 und 51 zugewiesenen Aufgaben a) auf Grund einer Mitteilung nach § 29 Abs. 1 erster Satz festzustellen, ob ein Dienstunfall…
§ 11 § 11
…die zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie oder der Klinischen Psychologie berechtigt sind, d) eine aufgrund ärztlicher Verschreibung erforderliche Leistung eines Heilmasseurs, der nach § 46 des Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetzes zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt ist. (5) Fahrtkosten nach Abs. 1 lit. e sind dann zu ersetzen, wenn die…
§ 61 § 61
…solche Feststellung ausdrücklich begehrt. (3) Die Verwaltungskommission hat hinsichtlich der Unfallfürsorge neben den ihr in den §§ 27 Abs. 2, 30, 38, 46 Abs. 3 und 51 zugewiesenen Aufgaben a) auf Grund einer Mitteilung nach § 29 Abs. 1 erster Satz festzustellen, ob ein Dienstunfall…
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