Als Verkehrsflächen sind solche Flächen vorzusehen, die der Abwicklung des Verkehrs oder der Aufschließung des Baulandes und des Grünlandes dienen. Dazu gehören auch die für die Erhaltung und den Schutz der Verkehrsanlagen und Versorgungsleitungen erforderlichen Flächen.
Rückverweise
Bgld. RPG 2019 · Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019
§ 44a Vereinfachtes Verfahren nach Erlassung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes
…Nachbarinnen und Nachbarn nicht zu befürchten sind; 6. Widmungen von Grünflächen gemäß § 40 Abs. 1; 7. Widmungen von Verkehrsflächen gemäß § 39, sofern Beeinträchtigungen der Nachbarinnen und Nachbarn nicht zu befürchten sind; 8. Widmungen von Verkehrsflächen gemäß § 39, sofern unzumutbare Beeinträchtigungen der Nachbarinnen und Nachbarn…