§ 4 Voraussetzungen für einen Widerruf der Zuweisung — Bgld. PBÜ-G
Rückverweise
(1) Die Landesregierung hat eine dauernde Zuweisung zu widerrufen oder eine vorübergehende Zuweisung vorzeitig zu widerrufen, wenn
1. (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 35/2025)
2. a) im Falle des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. a die vom Rechtsträger wahrgenommenen Aufgaben wieder vom Land wahrgenommen werden, oder
b) ein sonstiges wichtiges dienstliches Interesse daran besteht.
(2) Der Widerruf der Zuweisung einer Landesbeamtin oder eines Landesbeamten ist mit Bescheid zu verfügen.
(3) § 3 Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden.
§ 13 Bgld. PBÜ-G · Bgld. PBÜ-G · Burgenländisches Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz
§ 13 In-Kraft-Treten
…Landesbediensteten und die Übertragung von Aufgaben an die Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. Burgenland, LGBl. Nr. 1/1993, sowie § 41 LBDG 1997 nicht berührt. (4) § 9 Abs. 1, 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 88/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden…
§ 1 Regelungsgegenstand
…Voraussetzungen, unter denen Landesbedienstete einem vom Land verschiedenen Rechtsträger zugewiesen werden können (§ 3), 2. die Voraussetzungen für einen Widerruf der Zuweisung (§ 4), 3. die Ansprüche der zugewiesenen Landesbediensteten (§ 5), 4. Diensthoheit und Dienstaufsicht (§ 6), 5a. die Vertretung des Dienstgebers (§ 6a), 5…
§ 141 Bgld. GemBG 2014 · Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 141 § 141
…anzuwenden sind jedoch jene Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf Gemeindebedienstete anderer Entlohnungsschemata beziehen. (3) Abweichend von § 31 sind die §§ 3, 4, 7 und 8 Bgld. PBÜ-G nicht anzuwenden. § 6 Abs. 3 Bgld. PBÜ-G ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass fachlich und innerdienstlich die Leiterin oder der Leiter…
§ 31 § 31
…Auf die Zuweisung von Gemeindebediensteten zu einem von der Gemeinde verschiedenen Rechtsträger sind die §§ 1 bis 8 des Burgenländischen Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetzes - Bgld. PBÜ-G , LGBl. Nr. 27/2004, sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die im Bgld. PBÜ-G der Landesregierung übertragenen Aufgaben hinsichtlich der Gemeindebediensteten dem Gemeinderat zukommen…