Bgld. LVBG 2013
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Der 2. Abschnitt des 2. Hauptstücks des LBDG 1997 ist auch auf die Landesvertragsbediensteten nach § 1 dieses Gesetzes anzuwenden.
§ 112a Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 112a
…setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 5a. Abschnitt Sonderbestimmungen für Landesbedienstete in der Bildungsdirektion für Burgenland § 112a Anwendung des Bgld. Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997 Der 2. Abschnitt des 2. Hauptstücks des LBDG 1997 ist auch auf die Landesvertragsbediensteten nach § 1 dieses Gesetzes…
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