§ 112a Anwendung des Bgld. Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
Der 2. Abschnitt des 2. Hauptstücks des LBDG 1997 ist auch auf die Landesvertragsbediensteten nach § 1 dieses Gesetzes anzuwenden.
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