Bei Unterbrechung des Urlaubes durch eine Dienstreise oder durch Rückberufung an den Dienstort hat die oder der Bedienstete Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes nach den Bestimmungen des § 67 LBBG 2001.
Rückverweise
Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 91 Arten von Vergütungen, Pauschalierung von Vergütungen
…6. Ersatz des Mehraufwandes für Dienstreisen und auswärtige Dienstleistungen (§ 97), 7. Ersatz des Mehraufwandes bei Unterbrechung eines Urlaubes aus dienstlichen Gründen (§ 98), 8. Fahrtkostenzuschuss (§ 99), 9. Vergütungen für Nebentätigkeiten (§ 100), 10. Nachtdienstvergütung (§ 100a). (2) Anspruch auf eine Vergütung kann immer nur für…
§ 65 Unterbrechung des Erholungsurlaubes und Verhinderungdes Urlaubsantritts
…oder der Bedienstete aus dem Urlaub zurückberufen worden, sind ihr oder ihm die hierdurch entstandenen unvermeidlichen Mehrauslagen zu ersetzen, soweit sie nicht gemäß § 98 zu ersetzen sind. Die Ersatzpflicht umfasst auch die entstandenen unvermeidlichen Mehrauslagen für die mit ihr oder ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen im Sinne…