Bgld. LBedG 2020
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Die §§ 72 und 86 sind auf Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer mit der Abweichung anzuwenden, dass die Rahmenzeit und die Freistellung grundsätzlich volle Schuljahre zu umfassen haben, wobei als Schuljahr jeweils der Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August gilt.
§ 130 Bgld. LBedG 2020 · Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 130
…Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 130 Sabbatical Die §§ 72 und 86 sind auf Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer mit der Abweichung anzuwenden, dass die Rahmenzeit und die Freistellung grundsätzlich volle…
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