Bgld. LBedG 2020
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Bedienstete gemäß § 2 Abs. 1, die in einer Kinderbetreuungseinrichtung als pädagogische Fachkräfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 12 des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009 - Bgld. KBBG 2009, LGBl. Nr. 7/2009, verwendet werden.
§ 119 Bgld. LBedG 2020 · Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 119
…Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 13. Abschnitt Sonderbestimmungen für Landesbedienstete in Kinderbetreuungseinrichtungen § 119 Anwendungsbereich Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Bedienstete gemäß § 2 Abs. 1 , die in einer Kinderbetreuungseinrichtung als pädagogische Fachkräfte im Sinne des…
§ 120
…Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 120 Dienstrecht für Landesbedienstete in Kinderbetreuungseinrichtungen (1) Auf Bedienstete gemäß § 119 finden der 1. bis 11. Abschnitt sowie der 13. und 18. Abschnitt dieses Gesetzes Anwendung, soweit im VIIa. Hauptstück des Burgenländischen Gemeindebedienstetengesetzes …
§ 6
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 6 Dienstvertrag (1) Der oder dem Bediensteten ist unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätesten…
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