§ 108 Kündigungsfristen
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragspartner nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von
weniger als 6 Monaten 1 Woche,
6 Monaten 2 Wochen,
1 Jahr 1 Monat,
2 Jahren 2 Monate,
5 Jahren 3 Monate,
10 Jahren 4 Monate,
15 Jahren 5 Monate.
Die Kündigungsfrist endet, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit dem Ablauf einer Woche, wenn sie nach Monaten bemessen ist, mit dem Ablauf eines Kalendermonats.
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