§ 41 § 41
In Kraft seit 13. Oktober 2021
Up-to-date
Für die Übermittlung der Prüfberichte für Klimaanlagen und Wärmepumpen nach Durchführung einer Inspektion der Energieeffizienz gemäß § 36a Bgld. HKG durch Prüforgane an die Unabhängige Kontrollstelle bei der für die Vollziehung dieser Verordnung zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung kann ein Formular gemäß Anlage 3 verwendet werden. Das Formular ist im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/formulare veröffentlicht.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden