(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten
1.die Luftreinhalteverordnung 1990, LGBl. Nr. 69/1990, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2000, und
2. die Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000 - LHG-VO 2000, LGBl. Nr. 79/2000, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2002,
außer Kraft.
(3) Das Inhaltsverzeichnis, §§ 2, 62, 64 Abs. 1 und 3, § 66 Abs. 1, 3 und 4, §§ 67, 68 Abs. 2, § 70 Abs. 2, § 71 Abs. 1, § 72 Abs. 13, die Anlagen 8 und 9 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Das Inhaltsverzeichnis, § 1 Abs. 1, §§ 2 und 3, die Überschrift des § 4, § 4 Abs. 2, der 2. Abschnitt, die Überschrift des § 8, §§ 10 Abs. 1, 2, 3 und 8, die Überschrift des § 11, § 11 Abs. 1 und 3, § 12 Abs. 1, 2, 5, 9, und 12, , der 6a. Abschnitt, , die Überschrift des 11. Abschnitts, , , der 11a. Abschnitt, die Überschrift des 12. Abschnitts, die Überschrift des , die Überschrift des , die Überschrift des , , die Überschrift des 15. Abschnitts, die Überschrift des , , sowie
(5) §§ 2, 13 Abs. 2 und § 25 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 75/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(6) § 37 Abs. 2 sowie die Anlage 10 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(7) Die Anlage 10 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 10/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(8) Die Anlage 10 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3 /2025 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(9) Die Anlage 10 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 104 /2025 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
(10) § 2 Z 10a und 10b, § 39a Abs. 2 und die Anlagen 5 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2026 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden