Heizungsanlagen sind so zu planen, zu errichten, zu erhalten und zu betreiben, dass
1. Brennstoffe sparsam verbraucht und unnötige Schadstoffemissionen vermieden werden,
2. die Abgasverluste möglichst gering sind,
3. eine ausreichende Regelungsmöglichkeit gewährleistet ist,
4. der Einsatz von elektrischer Energie möglichst sparsam erfolgt und
5. Betriebsbereitschaftsverluste möglichst vermieden werden.
Bgld. HK-VO 2019 · Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
§ 3 Allgemeine Bestimmungen
…§ 3 Allgemeine Bestimmungen Heizungsanlagen sind so zu planen, zu errichten, zu erhalten und zu betreiben, dass 1. Brennstoffe sparsam verbraucht und unnötige Schadstoffemissionen vermieden werden, 2…
§ 10 Allgemeine Betriebssicherheit
…Sicherheitstechnische Anforderungen an Heizungsanlagen § 10 Allgemeine Betriebssicherheit (1) Mit Heizungsanlagen sind in diesem Abschnitt solche gemeint, die mit einem Wärmeerzeuger gemäß § 3 Z 56a lit. a oder c Bgld. HKG ausgestattet sind (zB Heizkessel). Heizungsanlagen müssen so beschaffen sein, dass sie durch ihren Betrieb weder Personen noch Sachen gefährden. Die jeweiligen Aufstellungs- und Installationsbedingungen…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe ins Freie; Verbindungsstücke sind nicht Teil der Abgasanlage. 2. Bestehende mittelgroße Feuerungsanlage: Das ist eine mittelgroße Feuerungsanlage gemäß § 3 Z 7 Bgld. HKG, die je nach Art der Anlage gemäß § 28 Bgld. HKG überprüft und vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde…
§ 13 Lagerung von festen Brennstoffen
…an festen Brennstoffen (zB Scheitholz) gelagert werden, wenn ein Mindestabstand von 1 m zur Feuerungsanlage eingehalten wird. 3. In Räumen, die von Einzelraumheizgeräten (§ 3 Z 16b Bgld. HKG) mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 50 kW beheizt werden, darf ein Tagesvorrat an festen Brennstoffen (zB Scheitholz) gelagert werden, wenn ein Mindestabstand von…
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