§ 9 Mittel des Fonds
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
(1) Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch
1. Erlöse aus der Bewirtschaftung des fondseigenen Vermögens, insbesondere durch Vermietung und Veräußerung von Liegenschaften und Gebäuden und
2. Mittel des Landes Burgenland.
(2) Das Land Burgenland dotiert den Fonds anlässlich seiner Einrichtung mit einem einmaligen Betrag in Höhe von fünf Millionen Euro.
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