§ 9 Mittel des Fonds
In Kraft seit 24. Oktober 2025
Up-to-date
(1) Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch
1. Erlöse aus der Bewirtschaftung des fondseigenen Vermögens, insbesondere durch Vermietung und Veräußerung von Liegenschaften und Gebäuden und
2. Mittel des Landes Burgenland.
(2) Das Land Burgenland dotiert den Fonds einmalig mit einem Betrag in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro. Die Zuzählung der Mittel erfolgt bedarfsorientiert nach Maßgabe der abzuschließenden Vereinbarungen gemäß § 7.
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