§ 11 Inkrafttreten
In Kraft seit 24. Oktober 2025
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
(2) § 4 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 78/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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