§ 17f Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
In Kraft seit 01. November 2023
Up-to-date
§ 17f Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde — Bgld. BPMG 2016
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Abschnitt sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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