§ 16 Zulassungsstelle
In Kraft seit 08. November 2016
Up-to-date
(1) Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen ist das Österreichische Institut für Bautechnik.
(2) Die Zulassungsstelle hat jährlich auf geeignete Weise (zB im Internet) eine Liste der erteilten Bautechnischen Zulassungen zu veröffentlichen.
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