§ 1 Anwendungsbereich — Bgld. BPMG 2016
(1) Dieses Gesetz enthält Regelungen über die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt, deren Verwendung und deren Marktüberwachung. Weitergehende Regelungen auf Grund von unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Vorschriften sowie von Gesetzen und auf deren Grundlage erlassenen Verordnungen und Bescheiden, die die Verwendung von Bauprodukten regeln, bleiben unberührt.
(2) Durch dieses Gesetz werden Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, nicht berührt.
§ 1 Bgld. BPMG 2016 · Bgld. BPMG 2016 · Burgenländisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2016
§ 1 Anwendungsbereich
…1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz enthält Regelungen über die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt, deren Verwendung und deren Marktüberwachung…
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