Die Verbindlichkeit der Feststellung des Landesvoranschlags durch das jeweilige Landeshaushaltsgesetz (Art 44 Abs 1 L-VG) bezieht sich auf jeden Ansatzteil des Finanzierungshaushalts des Landesvoranschlags. Die veranschlagten Auszahlungsbeträge dürfen nur zu den bei den einzelnen Ansatzteilen bezeichneten Zwecken verwendet werden, soweit nicht die §§ 16 bis 20 eine andere Verwendung zulassen. Verletzungen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 3 Abs 4 Z 3) zum Zweck der Einhaltung des Landesvoranschlages sind nicht zulässig.
Rückverweise
ALHG 2018 · Allgemeines Landeshaushaltsgesetz 2018
§ 27 Dienstpostenplan und besondere Bestimmungen für die Verrechnung von Auszahlungenaus Personalaufwand
…Auszubildende sind gesondert auszuweisen. (2) Die Verleihung eines Dienstpostens, für den im Dienstpostenplan nicht vorgesorgt ist, ist unzulässig. Zuordnungsänderungen im Sinne der §§ 9 und 10 Abs 12 des Landesbediensteten-Gehaltsgesetzes (LB-GG) sind unter Heranziehung (Bindung) von freien Dienstposten anderer Dienststellen bzw Haushaltsansätze möglich. Weiters kann im…