(1) (Verfassungsbestimmung) Die Landesregierung wird ermächtigt, eine Auszahlung im laufenden Rechnungsjahr vorzunehmen, insoweit dafür bereits Mittel im abgelaufenen Rechnungsjahr durch eine in der Ergebnisrechnung des abgelaufenen Rechnungsjahres erfolgte Buchung gebunden wurden. Diese Auszahlung ist in der Finanzierungsrechnung des laufenden Jahres darzustellen.
(2) (Verfassungsbestimmung) Diese verzögerte Auszahlung ist jedoch nur zulässig, wenn und insoweit die Verfügbarkeitskontrolle für die Auszahlung des in der Ergebnisrechnung des abgelaufenen Rechnungsjahres gebuchten Betrags im Rahmen der Finanzierungsrechnung ebenfalls bereits im abgelaufenen Rechnungsjahr vorgenommen wurde, und ergeben hat, dass die beim betreffenden Ansatzteil des abgelaufenen Rechnungsjahres vorhanden gewesene Auszahlungsermächtigung zur Bedeckung dieser Auszahlung hinreicht.
(3) Durch eine verzögerte Auszahlung im Sinne der Abs 1 und 2 kommt es verrechnungstechnisch zu keiner Aufstockung der Mittel des entsprechenden Ansatzteils in der Finanzierungsrechnung des laufenden Jahres.
(4) Trotz der Auszahlung der in der Ergebnisrechnung des abgelaufenen Rechnungsjahres gebuchten Mittel erst im laufenden Jahr wird die im Landesvoranschlag des laufenden Jahres vorgesehene Auszahlungsermächtigung beim einschlägigen Ansatzteil dadurch nicht geschmälert.
Rückverweise
ALHG 2018 · Allgemeines Landeshaushaltsgesetz 2018
§ 16 Allgemeines
…Zahlungsmittelreserven (§ 21) oder noch nicht ausgenützte Darlehensaufnahmeermächtigungen (§ 22) oder 4. durch verzögerte Mittelauszahlungen bei Buchung im abgelaufenen Rechnungsjahr gemäß § 20.…
§ 21 Zahlungsmittelreserven
…andererseits, welcher insbesondere die Deckung laufender Liquiditätserfordernisse und die verpflichtend zu bildenden zweckbestimmten Zahlungsmittelreserven gemäß Abs 2 sowie die für Auszahlungen gemäß § 20 benötigten Mittel umfasst, eine positive Differenz verbleibt; sowie 2. zwischen dem erwirtschafteten Ist-Ergebnis des Finanzierungshaushalts (Rechnungsabschluss) und dem Plan-Ergebnis des Finanzierungsvoranschlages eine positive…