In seinen Wirkungsbereich fallen außerdem:
a)die Bestellung des Magistratsdirektors auf Vorschlag des Bürgermeisters, die Beförderung von Bediensteten, deren Belohnung und die Gewährung von Remunerationen im Ausmaß von mehr als 1 v. H. des Wertes nach § 88 Abs. 1 lit. e im Einzelfall, die Festsetzung von Richtlinien für die Gewährung von Remunerationen aus Anlaß von Dienstjubiläen;
b) die Ausübung des Präsentationsrechtes der Gemeinde rücksichtlich der Ernennung von Lehrpersonen;
c) die Ausübung des Präsentationsrechtes der Gemeinde aus dem Titel des Patronates;
d)die Zustimmung zu Ausschußbeschlüssen über Mittelverwendungen, die im Voranschlag nicht vorgesehen sind, wenn sie den Wert nach § 88 Abs. 1 lit. e nicht übersteigen;
e) die Bewilligung zur Einbringung von Beschwerden oder Klagen an den Verfassungsgerichtshof;
f) die Entscheidung über die Zuständigkeit von Ausschüssen in zweifelhaften Fällen;
g) die Entscheidung in Angelegenheiten, die zwischen zwei oder mehreren Gemeinderatsausschüssen strittig sind;
h)der Verzicht auf Ersatzforderungen der Gemeinde gegenüber Organwaltern, sofern die Forderung beziehungsweise Teilforderung, auf die verzichtet werden soll, den Betrag von 2 v. H. des Wertes nach , jedoch nicht den Wert nach übersteigt.
§ 39 WStV · WStV · Wiener Stadtverfassung
§ 39 Einberufung der Sitzungen des Stadtsenates
…Stadtsenat wird vom Bürgermeister einberufen. (2) Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Vertraulich ist die Beratung über die im § 96 und im § 97 Punkt a, b, c, e, und h angeführten Angelegenheiten, insofern nicht durch Beschluß die Vertraulichkeit aufgehoben oder auf andere als die erwähnten Fälle ausgedehnt wird…
§ 100 § 100
…Vorberatung in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die in den Wirkungsbereich des Stadtsenates gemäß § 95 Abs. 1 und § 97 Punkt d, f und g gehören.…
§ 105 Stellung des Magistrats
…§ 88 Abs. 1 lit. e im Einzelfall und die Gewährung von Remunerationen aus Anlaß von Dienstjubiläen gemäß den Richtlinien ( § 97 lit. a ); e) die Veräußerung, Verpfändung oder der Tausch von beweglichem Vermögen sowie der Erwerb, die Veräußerung, Verpfändung oder der Tausch von unbeweglichem Vermögen…
§ 101 § 101
…Bericht zu erstatten hat. (2) Ist eine Mittelverwendung im Voranschlag überhaupt nicht vorgesehen, so ist die Zustimmung des Stadtsenates oder auch des Gemeinderates ( § 97 lit. d und § 88 Abs. 1 lit. n ) einzuholen. Bei Gefahr im Verzug darf eine solche Mittelverwendung, sofern sie das…
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