LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT3. Abschnitt Vom Wirkungsbereich der Gemeinde und ihrer Verwaltungsorgane1. Abteilung Allgemeine Bestimmungen§ 79

§ 79Organe des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinde

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date