LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT2. Abschnitt Organe der Gemeinde5. Abteilung Von den Ausschüssen und Kommissionen des Gemeinderates§ 52

§ 52Einberufung der Ausschußsitzungen

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