Der Gemeinderat wählt über Vorschlag des Stadtsenates für jede Verwaltungsgruppe einen Stadtrat, der hinsichtlich des eigenen Wirkungsbereiches die Geschäftsgruppe des Magistrats zu leiten hat und dem der Titel „amtsführender Stadtrat“ zukommt.
§ 36 WStV · WStV · Wiener Stadtverfassung
§ 36 Amtsführende Stadträte
…§ 36 Der Gemeinderat wählt über Vorschlag des Stadtsenates für jede Verwaltungsgruppe einen Stadtrat, der hinsichtlich des eigenen Wirkungsbereiches die Geschäftsgruppe des Magistrats zu leiten hat und…
§ 96 § 96
…Der Stadtsenat schlägt dem Gemeinderat die amtsführenden Stadträte ( § 36 ) vor.…
§ 38 Vertretung der amtsführenden Stadträte
…zu vertretende amtsführende Stadtrat. (3) Scheidet ein amtsführender Stadtrat aus dem Amt, so findet Abs. 2 Anwendung; die Neuwahl ( §§ 34 und 36 ) hat spätestens in der auf das Ausscheiden des amtsführenden Stadtrates zweitnächsten Sitzung des Gemeinderates zu erfolgen.…
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