WStV
Gliederung
ERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT
3. Abschnitt Vom Wirkungsbereich der Gemeinde und ihrer Verwaltungsorgane
6. Abteilung Vom Wirkungsbereich der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse der Bezirksvertretungen und der Bezirksvorsteher
§ 103i Wirkungsbereich der Bauausschüsse
Den Bauausschüssen obliegt neben der Vorberatung der den Bezirksvertretungen auf Grund der Bauordnung für Wien zugewiesenen Aufgaben die Wahrnehmung aller ihnen sonst gesetzlich übertragenen Aufgaben.
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