LandesrechtKundmachungenVereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 – ÖStP 2025Art. 18

Art. 18Prinzipien bei Verstößen gegen diese Vereinbarung Übergangsbestimmung

In Kraft seit 01. Januar 2024
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