LandesrechtBurgenlandKundmachungenBurgenländische Gemeindeordnung 20032. Hauptstück Wirkungskreis und Geschäftsführung der Gemeindeorgane; Mitwirkung der Gemeindemitglieder an der Vollziehung2. Abschnitt Gemeindevorstand§ 24

§ 24§ 24

In Kraft seit 01. Januar 2020
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