Ra 2026/20/0372 Rn. 1 1 – VwGH Rechtssatz
Die Situation im Herkunftsstaat hat bei der im Rahmen der Aberkennungsentscheidung durchzuführenden Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht einzufließen (vgl. VwGH 25.7.2023, Ra 2021/20/0246, mwN).
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