Nichtstattgebung - grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs - Ungeachtet der offenbar nicht auf Amtsrevisionen zugeschnittenen Formulierung des § 30 Abs 2 VwGG ist die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch bei einer Revision zulässig, die von der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde erhoben wird (Amtsrevision). Als "unverhältnismäßiger Nachteil für den Revisionswerber" ist hier jedoch eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der von der Amtspartei zu vertretenden öffentlichen Interessen als Folge einer Umsetzung des angefochtenen Erkenntnisses in die Wirklichkeit zu verstehen (vgl zu der insoweit vergleichbaren Rechtslage nach § 30 Abs 2 VwGG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung etwa den hg Beschluss vom 9. Oktober 2013, AW 2013/10/0036).
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