Rückverweise
Sowohl ein außerordentlich hoher Alkoholisierungsgrad als auch das Verschulden eines Verkehrsunfalls zusätzlich zur Begehung eines Alkoholdelikts sowie die Fahrerflucht werden bei der Verkehrszuverlässigkeitsprognose zu Lasten des Betreffenden berücksichtigt und können das Überschreiten der Mindestentziehungsdauer rechtfertigen (vgl. etwa VwGH 19.8.2014, 2013/11/0038; 28.9.2020, Ra 2020/11/0139; 11.7.2022, Ra 2022/11/0107, jeweils mwN).
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