JudikaturVwGH

Ra 2025/22/0115 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2025

Eine Überschreitung der zulässigen visumfreien Zeiten um 10 Tage erfüllt zweifelsohne den Tatbestand des § 11 Abs. 1 Z 5 NAG 2005 (VwGH 11.11.2021, Ra 2020/22/0089) und hat, sofern eine Interessenabwägung im Sinn von § 11 Abs. 3 NAG 2005 iVm. Art. 8 MRK nicht zu Gunsten des Antragstellers ausfällt, zur Versagung des Aufenthaltstitels zu führen.